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MAINTAIN. Körper und Seele in den besten Händen.

Ambulante Orthopädische Rehabilitation

Eine breite Bandbreite an hochwertigen MAINTAIN Rehabilitationmaßnahmen,
die Schmerzen lindern sowie die Bewegungsfreiheit und Gesundheit
wiederherstellen. 

Rehabilitation soll Beeinträchtigungen durch Krankheit, Behinderung, Arbeitsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zielgerichtet beseitigen oder verringern. Im Mittelpunkt steht nicht nur ein organisches Leiden, sondern der ganze Mensch. Die ambulante Reha berücksichtigt neben der körperlichen Befindlichkeit des Patienten die Situation, in der er lebt, seine psychischen und sozialen persönlichen Gegebenheiten.

Ein Team aus Fachärzten, Physiotherapeuten, Sportwissenschaftlern, Ergotherapeuten, Reha-Fachpflegern, Sozialarbeitern, Psychologen und weiteren Berufsgruppen setzen gemeinsam mit dem Patienten einen auf seine individuellen Bedürfnisse abgestimmten Behandlungsplan um. Reduzierung von Schmerzen, allmähliche Steigerung von Belastbarkeit sowie die Wiedererlangung von Arbeits- und Sportfähigkeit werden dadurch erreicht.

Fortschritte und Verlauf werden sowohl durch ärztliche Untersuchungen als auch durch computergestützte Eingangs- und Folgemessungen dokumentiert.

Sie sind Patient im Krankenhaus und brauchen nach einer Operation eine Anschlussrehabilitation?

Die Anschlussrehabilitation (AR, AHB) beantragt der Krankenhaussozialdienst in Absprache mit dem Stationsarzt. Äußern Sie Ihren Wunsch nach einer ambulanten Anschlussrehabilitation .


Sie sind wegen chronischer Beschwerden beim Hausarzt oder Facharzt in Behandlung?

Besprechen Sie mit Ihrem behandelnden niedergelassenen Arzt die Möglichkeit einer ambulanten Rehabilitation. Bei medizinischer Notwendigkeit kann Ihr Arzt bei Ihrem zuständigen Kostenträger einen Rehabilitationsantrag für eine ambulante Rehabilitation (AMR, GAR) stellen.


Sie hatten einen Arbeits- oder Wegeunfall, befinden sich in durchgangs-ärztlicher Behandlung und benötigen weiterhin Therapie, um Ihre Arbeitsfähigkeit wiederzuerlangen?

Sie haben ein Recht auf Durchführung einer erweiterten ambulanten Physiotherapie (EAP) oder eine Heilmitteltherapie. Ihr Durchgangsarzt oder die behandelnde BG-Klinik kann Ihnen eine Verordnung ausstellen. Kommen Sie mit Ihrem Rezept zu uns.